Privatinsolvenz

Privatinsolvenzverfahren für natürliche Personen zum Erreichen eines finanziellen Neustarts

  • Einsetzung als Insolvenzverwalter erfolgt durch das Gericht
  • Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase von drei bis sechs Jahren

〉 Ehrlicher Umgang mit der eigenen Situation und die frühzeitige Antragstellung ermöglichen den Neustart in eine schuldenfreie Zukunft!


Sie sind privat in eine finanzielle Notlage geraten?
Dann kann die Privatinsolvenz eine Möglichkeit sein, aus der Schuldenfalle zu kommen. In dieser Situation ist es wichtig, die richtigen Maßnahmen zu treffen, denn es gibt Wege wieder schuldenfrei zu werden. Wir helfen Ihnen als vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter, die Chancen, die sich durch das Insolvenzverfahren ergeben, richtig zu nutzen und eine anschließende Restschuldbefreiung zu erlangen.