SOLVEA – gemeinsam im Schutzschirmverfahren auf Erfolgskurs

Belte AG: Sanierung in Eigenverwaltung – Schutzschirmverfahren

Wenn ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät, kann ein Schutzschirmverfahren die richtige Lösung sein. Ziel ist es, Schulden zu verringern und das Unternehmen wieder rentabel zu machen. So wie bei der Belte AG aus Delbück. Hier konnte SOLVEA den Betrieb mit dem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich sanieren.

Die Ausgangslage: Sanierung mit Schutzschirmverfahren

Die Belte AG mit Hauptsitz in Delbrück und weiteren Werken in Landshut und Altheim ist Spezialist im Bereich der Wärmebehandlung von Aluminiumbauteilen. Die vom Unternehmen entwickelte Polymer-Abschreckung ist eine Wärmebehandlungstechnologie, die Eigenspannungen im Bauteil drastisch reduziert. Das innovationsstarke Unternehmen geriet 2016 in eine finanzielle Notsituation. Die Belte AG hatte in den vergangenen Jahren schnell expandiert und nun belasteten zu hohe laufende Kosten das Geschäft. Da das Unternehmen viel Potenzial hatte, wurde das erfolgversprechendere Modell des Schutzschirmverfahrens gewählt.

Die Aufgabe: Schutzschirmverfahren zur Weiterführung der Geschäfte

Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. jur. Marc Zattler von SOLVEA wurde am 26.06.2016 vom Amtsgericht Landshut zum vorläufigen Sachwalter für das von den Vorständen beantragte Schutzschirmverfahren bestellt. Zuerst wurde in diesem Verfahren ein Gläubigerausschuss gebildet. In den nächsten Schritten wurde das Insolvenzgeld für alle rund 160 Mitarbeiter gesichert sowie das Vertrauen der Mitarbeiter, der wichtigsten Lieferanten und Kunden zurückgewonnen. Dabei half auch das umfassende Gutachten des Sachwalters Dr. jur. Marc Zattler für das Amtsgericht Landshut, in dem er Möglichkeiten und Erfolgsaussichten der Sanierung innerhalb des Schutzschirmverfahrens beleuchtete und empfahl.

Der Weg: Sanierung im Schutzschirmverfahren

Am 01.09.2016 eröffnete das Amtsgericht Landshut das Schutzschirmverfahren. Die Vorstände Martin Volpers und Gerhard Inninger führten – begleitet von Dr. jur. Marc Zattler als Sachwalter und unter Aufsicht des Amtsgerichts Landshut – das Unternehmen durch die Sanierung. Gemeinsam wurden in der Eigenverwaltung rechtliche Strukturen aufgelöst und die Produktionsbedingungen angepasst. Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner wurden über die notwendigen Restrukturierungsschritte umfassend informiert. Dr. jur. Marc Zattler erarbeitete zusammen mit den Verantwortlichen eine langfristige Fortführungslösung, die den Gläubigern zur Genehmigung vorgelegt wurde.

Insolvenz abgewendet mit Schutzschirmverfahren

Der nächste Meilenstein im Schutzschirmverfahren zur Sanierung war der von Dr. jur. Marc Zattler dem Gericht im Dezember 2016 vorgeschlagene Insolvenzplan. Im Februar 2017 hatte die Belte AG die durchlaufene Sanierung dann erfolgreich abgeschlossen. Das Amtsgericht Landshut nahm den Insolvenzplan an und hob das Insolvenzverfahren der Belte AG auf. Die Gläubiger erhielten eine außergewöhnlich hohe Quote von 100 %. Zudem ermöglichte das Schutzschirmverfahren, dass alle rund 160 Arbeitsplätze in Delbrück, Landshut und Altheim erhalten blieben. Hier gebührt der Dank dem Gläubigerausschuss für seine tatkräftige Unterstützung und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren bemerkenswerten Einsatz.

Durch eine transparente Kommunikation mit den Geschäftspartnern und Gläubigern verlief das Schutzschirmverfahren äußerst positiv. Alle Lieferanten und Kunden sind an Bord geblieben. Die Belte AG konnte sogar neue Aufträge gewinnen.